Sozialkonto

Der Lebensweg mancher Kolleginnen und Kollegen im Bereich des Religionsunterrichtes ist durch verschiedene Umstände schwierig, steil, fast nicht zu bewältigen. Die Berufsgemeinschaft hat sich zur Aufgabe gemacht, diese Kolleginnen und Kollegen zumindest finanziell zu unterstützen und hat dafür das Sozialkonto eingerichtet. Jeder Betrag, der bei der Mitgliedsbeitragseinzahlung über die € 12,- hinausgeht, wird sofort an das Sozialkonto überwiesen.
Wenn Sie Religionslehrerinnen und Religionslehrer kennen, die Unterstützung brauchen, aber auch, wenn Sie selbst betroffen sind, mailen Sie uns Ihren Sozialkonto-Antrag.